AGB

Allgemeine Mietbedingungen Apartments an der Lahn

Die nachfolgenden Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Mieter der Ferienwohnungen „Apartments an der Lahn“, Schillerallee 1a in 56130 Bad Ems.

§ 1

Wird die Ferienwohnung gebucht und bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Mietvertrag zustande gekommen. Die Ferienwohnung (-en) wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

§ 2

Der Abschluss des Mietvertrags verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Inhaber der Ferienwohnungen sind zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Die Inhaber der Ferienwohnungen müssen bei einer von ihnen verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast eine gleichwertige Unterkunft anbieten. Sofern dies nicht möglich ist, ist eine gleichwertige Unterkunft innerhalb von Bad Ems oder im Radius von 20km anzubieten. Die Mehrkosten gehen zu Lasten der Inhaber. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen, Pandemien etc. sind die Inhaber von der Leistung frei. Der Mieter hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

§ 3

Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Mieters von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: höhere Gewalt - dies gilt nicht, wenn zum Beispiel bei einer Pandemie diese bekannt war oder das Risikogebiet zum Zeitpunkt der Buchung bekannt war).

§ 4

Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmietkosten zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. In Ausnahmefällen kann der Restbetrag in Übereinkunft mit dem Vermieter auch bei Ankunft in Bar beglichen werden.

§ 5

Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet die nachfolgend angegebene Entschädigung zu zahlen: * bei einem Rücktritt bis 31 Tage vor Mietbeginn wird keine Mietpreiszahlung fällig, dies bedeutet, eine eventuell bereits geleistete Vorauszahlung von 50 % würde dann vollständig erstattet werden * bei einem Rücktritt 30 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn wird eine Mietpreiszahlung in Höhe von 90 % der Gesamtmietkosten fällig. Grundsätzlich gilt aber in den Fällen in welchen eine Mietpreiszahlung fällig wird, dass sofern eine erneute Vermietung der Ferienwohnung in der freiwerdenden Zeit noch gelingt die diesbezüglichen Einnahmen zur Verrechnung gebracht werden. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

§ 6

Ist nichts anderes vereinbart, ist am Anreisetag der Bezug der Wohnung von 15.00 Uhr – 20.00 Uhr möglich. Der Mieter hat die Ferienwohnung am Abreisetag bis 11.00 Uhr in einem besenreinen Zustand zu verlassen und die Schlüssel zu übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

§ 7

Eine Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist ohne Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.

§ 8

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

§ 9

Die Benutzung von Terrasse, Balkon sowie Fahrzeug- und Fahrradabstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung durch die Vermieter ist ausgeschlossen.

§ 10

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Ansonsten gilt die ausgehändigte Hausordnung.

§ 11

Haustiere und Rauchen sind in den Ferienwohnungen nicht gestattet.

§ 12

Es findet deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Lahnstein.

§ 13

Vermieter im Sinne dieser Mietbedingungen sind die Eigentümer Karam und Hani Faddoul, Schillerallee 1a, 56130 Bad Ems. Wir weisen darauf hin, dass der Parkplatz und der Hauseingang des Objekts Schillerallee 1a, 56130 Bad Ems videoüberwacht wird. Verantwortliche Stelle: Hani und Karam Faddoul, Schillerallee 1a, 56130 Bad Ems E-Mail: apartments@inf-immobilien.de

§ 14

Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AMB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.